Welche Hinweise können gemeldet werden?
Im Folgenden finden Sie eine allgemein verständliche Übersicht. Diese Aufzählung ist nicht abschließend und stellt keine Rechtsberatung dar.
Korruption, Bestechung, Betrug
Zum Beispiel die Annahme oder Gewährung unzulässiger Vorteile, Manipulation von Abrechnungen, Untreue oder betrügerisches Verhalten zum Nachteil des Unternehmens oder Dritter.
Datenschutzverstöße
Etwa der unbefugte Zugriff auf personenbezogene Daten, die unrechtmäßige Weitergabe von Daten oder ein Umgang mit Daten, der gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.
Verstöße gegen die Informationssicherheit
Beispielsweise der bewusste Umgang mit Sicherheitslücken, das Umgehen von Schutzmaßnahmen oder der unsachgemäße Umgang mit vertraulichen Informationen und Zugangsdaten.
Verstöße gegen den Arbeitsschutz
Etwa die Missachtung von Arbeitsschutz- oder Gesundheitsvorschriften, die Beschäftigte gefährden können.
Diskriminierung, Belästigung, schwerwiegendes Fehlverhalten
Zum Beispiel Benachteiligung wegen geschützter Merkmale, sexuelle Belästigung, Mobbing oder andere Formen schwerwiegenden persönlichen Fehlverhaltens.
Verstöße gegen gesetzliche Pflichten
Etwa Verstöße gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder gesetzliche Melde- und Sorgfaltspflichten des Unternehmens.
Kundenprojekte, Dienstleister, interne Prozesse
Hinweise auf mögliche Verstöße im Zusammenhang mit Kundenprojekten, beauftragten Dienstleistern oder internen Abläufen der hey contact heroes GmbH.
Sonstige erhebliche Hinweise
Auch andere erhebliche Sachverhalte, die nach Ihrer Einschätzung gegen Gesetze oder interne Regeln verstoßen, können Sie melden.
Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Ob ein konkreter Sachverhalt vom Hinweisgeberschutz erfasst ist, hängt vom Einzelfall ab.