Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Hinweisgeberportal.

Wer kann dieses Portal nutzen?

Das Portal richtet sich an alle Personen, die in einem beruflichen Kontext mit der hey contact heroes GmbH stehen oder standen – etwa Beschäftigte, freie Mitarbeitende, Bewerberinnen und Bewerber, ehemalige Mitarbeitende, Lieferanten und Geschäftspartner.

Kann ich meine Meldung anonym abgeben?

Ja. Sie können Ihre Meldung abgeben, ohne Ihren Namen oder Kontaktdaten zu nennen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Fallnummer und einen Zugangscode, mit denen Sie anonym mit der Meldestelle kommunizieren können. Bewahren Sie beide Angaben sorgfältig auf.

Was passiert, wenn ich Fallnummer oder Zugangscode verliere?

Aus Sicherheitsgründen werden diese Daten nicht im Klartext gespeichert und können nicht wiederhergestellt werden. Bei einer anonymen Meldung ist ein erneuter Zugriff dann leider nicht möglich. Sie könnten in diesem Fall einen neuen Hinweis abgeben.

Welche Hinweise kann ich melden?

Zum Beispiel Korruption und Betrug, Datenschutz- und Informationssicherheitsverstöße, Verstöße gegen den Arbeitsschutz, Diskriminierung und Belästigung sowie Verstöße gegen gesetzliche Pflichten oder interne Vorgaben. Eine ausführlichere Übersicht finden Sie unter „Was kann ich melden?“.

Was sollte ich nicht über dieses Portal melden?

Das Portal ist keine allgemeine Beschwerdestelle, kein Kundenservice und keine HR-Hotline. Allgemeine Anfragen, Vertragsthemen oder Kundenanliegen richten Sie bitte an die üblichen Kontaktwege der hey contact heroes GmbH.

Wie vertraulich ist meine Meldung?

Sehr vertraulich. Ihre Identität wird – soweit überhaupt angegeben – nur den zuständigen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen der Meldestelle bekannt. Mehr dazu unter Vertraulichkeit.

Was passiert, nachdem ich eine Meldung abgegeben habe?

Die Meldestelle bestätigt den Eingang in der Regel innerhalb von sieben Tagen und prüft Ihren Hinweis. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung zu den ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen, soweit dies möglich ist und den Erfolg der Prüfung nicht beeinträchtigt.

Werde ich benachteiligt, wenn ich einen Hinweis gebe?

Nein. Benachteiligungen (Repressalien) gegen Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben, sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz unzulässig.

Kann ich mich auch an eine externe Stelle wenden?

Ja. Sie können sich jederzeit – auch ohne vorherige interne Meldung – an eine staatliche externe Meldestelle wenden, etwa an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz. Weitere Informationen unter Externe Meldestellen.

Welche Daten werden über mich gespeichert?

Es gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Anonyme Meldungen erfordern keine personenbezogenen Daten. Geben Sie freiwillig Kontaktdaten an, werden diese verschlüsselt gespeichert. Details finden Sie im Datenschutzhinweis.

Kann ich Dokumente oder Beweise hochladen?

Ja. Beim Abgeben der Meldung und später im geschützten Bereich können Sie Dateien hochladen. Bitte beachten Sie, dass Dokumente Metadaten enthalten können, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Entfernen Sie diese bei Bedarf vor dem Hochladen.

Ist die Nutzung des Portals technisch sicher?

Die Verbindung ist verschlüsselt (HTTPS). Sensible Inhalte und Anhänge werden zusätzlich verschlüsselt gespeichert. Es werden keine Tracking-Cookies und keine Drittanbieter-Dienste eingesetzt.